Photovoltaische Systemtechnik

  • Typ: Schriftliche Prüfung
  • Ort: Ort wird noch bekannt gegeben
  • Datum: Dienstag, den 07.09.2021
  • Zeit: 10:00 – 12:00 Uhr
  • Dauer: 2h
  • Prüfer:

    Dipl.-Ing. Robin Grab

  • Anmeldung:

    Anmeldeschluss ist der 31.08.2021. Bitte schreiben Sie sich über die Selbstbedienungsfunktion für Studierende ein oder - falls eine Online-Anmeldung nicht möglich ist – per Mail an das Sekretariat des Instituts für Elektroenergiesysteme und Hochspannungstechnik (sekretariat@ieh.kit.edu).

Hiermit weisen wir darauf hin, dass auch bei den derzeit zugelassenen Präsenzveranstaltungen im Studienbetrieb ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gemäß § 7 Corona-Verordnung der Landes-regierung Baden-Württemberg (CoronaVO) wie folgt gilt:

Personen, die
1.
in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht zehn Tage vergangen sind,
2. typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, oder
3. entgegen § 1i in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 7 Corona-Verordnung keine medizinische Maske tragen,dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen.

Das Zuwiderhandeln gegen dieses Zutritts- und Teilnahmeverbot stellt gemäß § 19 Nr. 5 CoronaVO eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne kann darüber hin-aus ein Verstoß gemäß § 75 Absatz 1 Nummer 1, 30 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz mit Freiheits-strafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen.

Gemäß der für das KIT aktuell relevanten Corona-Verordnungen besteht am KIT eine Tragepflicht für eine medizinische Maske oder FFP2-Maske. Dies gilt grundsätzlich auf allen Verkehrswegen und ist auch während der Prüfung verpflichtend.

Bitte versammeln Sie sich weder vor noch nach der Klausur vor dem Gebäude. Verlassen Sie das Gebäude nach der Prüfung einzeln. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.Wir verweisen auch auf die allgemein am KIT geltenden Regelungen zum Umgang mit dem Coronavirus (https://www.kit.edu/kit/25911.php?tab=%5B25996%5D#tabpanel-25996).

Hilfsmittel

Als Hilfsmittel ist ein Taschenrechner zugelassen.

Nachweis der Prüfungsberechtigung

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Während des Ablegens von Prüfungen muss der Kandidat als ordentlich Studierender am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) eingeschrieben sein.
Bei allen Prüfungen, außer bei Online-Anmeldungen über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros für die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge, müssen deshalb ab sofort bei Anmeldung zur Prüfung oder am Prüfungstag selbst (je nach Vorgaben des Prüfers) folgende Unterlagen vorgezeigt werden:
  • Zulassungsbescheinigung (blauer Zettel) 
  • Studienausweis
  • Immatrikulationsbescheinigung (erhältlich über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros)
Werden die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht vorgezeigt, ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich, eine Kulanzregelung gibt es nicht.
Die Zuordnung einer Prüfung zu einem Semester richtet sich nach dem Zeitpunkt der zugehörigen Lehrveranstaltung. Der Prüfungszeitraum eines Semesters erstreckt sich bis sechs Wochen nach Beginn des Folgesemesters, für das Wintersemester 2021/2022 somit bis einschließlich 12.05.2022.
D.h., Studierende, die das KIT verlassen – Exmatrikulation, Urlaubssemester – haben noch bis zum o.g. Datum einen aus dem vorangegangenen Semester resultierenden Prüfungsanspruch.
ACHTUNG! Sie müssen bei Anmeldung zu der
Prüfung gem. § 15 Abs. 1 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung immatrikuliert sein!