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Energieübertragung und Netzregelung

Energieübertragung und Netzregelung
Typ: Schriftliche Prüfung Links:
Ort: Siehe unten
Datum: 30.09.2016
Zeit: 11:00 – 13:00
Semester: SS 16
Prüfer:

Prof.-Dr.-Ing. Thomas Leibfried

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich online über die Selbstbedienungsfunktion für Studierende an, oder - falls dies nicht möglich sein sollte - tragen Sie sich in die Teilnehmerliste im Sekretariat des Instituts für Elektroenergiesysteme und Hochspannungstechnik ein.

 

Anmeldeschluss ist der 23.09.2016

Abmeldeschluss ist der 23.09.2016

 

Hörsaalbekanntgabe 

 

Die Klausur wird in den folgenden Hörsälen geschrieben:

Teilnehmer A-L: Daimler Hörsaal, Geb. 10.21

Teilnehmer M-Z: Fritz-Haller-Hörsaal, Geb. 20.40

 

Hilfsmittel

 

Als Hilfsmittel ist ausschließlich ein nicht programmierbarer Taschenrechner zugelassen. Eine Formelsammlung wird gestellt.

Nachweis der Prüfungsberechtigung

 
Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Während des Ablegens von Prüfungen muss der Kandidat als ordentlich Studierender am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) eingeschrieben sein.
 
Bei allen Prüfungen, außer bei Online-Anmeldungen über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros für die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge, müssen deshalb ab sofort bei Anmeldung zur Prüfung oder am Prüfungstag selbst (je nach Vorgaben des Prüfers) folgende Unterlagen vorgezeigt werden:
 
  • Zulassungsbescheinigung (blauer Zettel) 
  • Studienausweis
  • Immatrikulationsbescheinigung (erhältlich über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros)
 
Werden die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht vorgezeigt, ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich, eine Kulanzregelung gibt es nicht.
Die Zuordnung einer Prüfung zu einem Semester richtet sich nach dem Zeitpunkt der zugehörigen Lehrveranstaltung. Der Prüfungszeitraum eines Semesters erstreckt sich bis sechs Wochen nach Beginn des Folgesemesters, für das Wintersemester 18/19 somit bis einschließlich 13.05.2019.
 
D.h., Studierende, die das KIT verlassen – Exmatrikulation, Urlaubssemester – haben noch bis zum o.g. Datum einen aus dem vorangegangenen Semester resultierenden Prüfungsanspruch. 
 
ACHTUNG! Sie müssen bei Anmeldung zu der
Prüfung gem. § 15 Abs. 1 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung immatrikuliert sein!