Hörsaalbekanntgabe
Die Klausur wird in den folgenden Hörsälen geschrieben:
Teilnehmer A-L: Daimler Hörsaal, Geb. 10.21
Teilnehmer M-Z: Fritz-Haller-Hörsaal, Geb. 20.40
Hilfsmittel
Als Hilfsmittel ist ausschließlich ein nicht programmierbarer Taschenrechner zugelassen. Eine Formelsammlung wird gestellt.
Nachweis der Prüfungsberechtigung
Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Während des Ablegens von Prüfungen muss der Kandidat als ordentlich Studierender am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) eingeschrieben sein.
Bei allen Prüfungen, außer bei Online-Anmeldungen über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros für die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge, müssen deshalb ab sofort bei Anmeldung zur Prüfung oder am Prüfungstag selbst (je nach Vorgaben des Prüfers) folgende Unterlagen vorgezeigt werden:
- Zulassungsbescheinigung (blauer Zettel)
- Studienausweis
- Immatrikulationsbescheinigung (erhältlich über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros)
Werden die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht vorgezeigt, ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich, eine Kulanzregelung gibt es nicht.
Die Zuordnung einer Prüfung zu einem Semester richtet sich nach dem Zeitpunkt der zugehörigen Lehrveranstaltung. Der Prüfungszeitraum eines Semesters erstreckt sich bis sechs Wochen nach Beginn des Folgesemesters, für das Wintersemester 18/19 somit bis einschließlich 13.05.2019.
D.h., Studierende, die das KIT verlassen – Exmatrikulation, Urlaubssemester – haben noch bis zum o.g. Datum einen aus dem vorangegangenen Semester resultierenden Prüfungsanspruch.
ACHTUNG! Sie müssen bei Anmeldung zu der
Prüfung gem. § 15 Abs. 1 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung immatrikuliert sein!