Elektrische Energienetze

  • Typ: schriftlich
  • Vorlesung: Elektrische Energienetze
  • Ort: Hochspannungstechnik-Hörsaal (30.35)
  • Datum: 28.03.2025
  • Zeit: 11:00 - 13:00 Uhr
  • Dauer: 2h
  • Prüfende:

    Prof. Dr.-Ing. Thomas Leibfried

  • Anmeldung:

    Anmeldeschluss ist der 09.09.2025. Bitte melden Sie sich im Campus Management System für die Prüfung an oder - falls eine Online-Anmeldung nicht möglich ist – per Mail an das Sekretariat des Instituts für Elektroenergiesysteme und Hochspannungstechnik (sekretariat@ieh.kit.edu).

Klausur Elektrische Energienetze: 

Die schriftliche Prüfung findet statt am:


Dienstag, den 16.09.2025 von 11:00 bis 13:00 Uhr,
in Geb. 30.35, Hochspannungstechnik-Hörsaal (HSI)


Anmeldeschluss ist der 09.09.2025. Bitte melden Sie sich im Campus Management System für die Prüfung an oder - falls eine Online-Anmeldung nicht möglich ist – per Mail an das Sekretariat des Instituts für Elektroenergiesysteme und Hochspannungstechnik (sekretariat does-not-exist.ieh kit edu).


Als Hilfsmittel sind zugelassen: Taschenrechner (nicht programmierbar), Stifte, Wörterbücher zum Textverständnis (ohne handschriftliche Notizen).
Eine Formelsammlung wird gestellt. Die Verwendung von eigenem Papier ist nicht gestattet.


Bitte bringen Sie zur Prüfung Ihren Studierendenausweis mit.


Bitte beachten Sie, dass die Prüfung auslaufend ist und letztmalig im Sommersemester 2025 angeboten wird. Im Wintersemester 2025/26 wird es nur noch eine Wiederholungsprüfung geben, die nicht mehr mit einem Erstversuch belegt werden kann.

 

Bitte bringen Sie zur Prüfung Ihren Studierendenausweis mit.

 

 

Wichtige Hinweise

Bei allen Prüfungen, außer bei Online-Anmeldungen über das Campusmanagement System, müssen deshalb ab sofort bei Anmeldung zur Prüfung oder am Prüfungstag selbst (je nach Vorgaben des Prüfers) folgende Unterlagen vorgezeigt werden: 
  • Prüfungszulassungsbescheinigung 
  • Studienausweis 
  • Immatrikulationsbescheinigung (erhältlich über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros) 
Werden die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht vorgezeigt, ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich, eine Kulanzregelung gibt es nicht. 

ACHTUNG! Sie müssen bei Anmeldung zu der Prüfung gem. § 15 Abs. 1 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung immatrikuliert sein!