Hochspannungstechnik II
- Typ: Schriftliche Prüfung
- Ort: Johann-Gottfried-Tulla-Hörsaal, Geb. 11.40
- Prüfer:
Wichtiger Hinweis:
Hiermit weisen wir darauf hin, dass auch bei den derzeit zugelassenen Präsenzveranstaltungen im Studienbetrieb ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gemäß § 7 Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg (CoronaVO) wie folgt gilt:
Personen, die
1. in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht zehn Tage vergangen sind,
2. typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks-oder Geruchssinns, aufweisen, oder
3 .entgegen § 3 Absatz 1 CoronaVO keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
Das Zuwiderhandeln gegen dieses Zutritts- und Teilnahmeverbot stellt gemäß § 19 Nr. 5 CoronaVO eine Ordnungswidrigkeit dar.
Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne kann darüber hinaus ein Verstoß gemäß § 75 Absatz 1 Nummer 1, 30 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Bitte versammeln Sie sich weder vor noch nach der Klausur vor dem Gebäude. Verlassen Sie das Gebäude nach der Prüfung einzeln. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
Hilfsmittel
Als Hilfsmittel sind zugelassen: ein nicht programmierbarer Taschenrechner, alle schriftlichen Unterlagen in Papierform (z.B. aus Vorlesung und Übung, mathematische Formelsammlung, Bücher als Fachliteratur)
Programmierfähige Taschenrechner, Tablets und PCs sind nicht zugelassen!
Nachweis der Prüfungsberechtigung
- Zulassungsbescheinigung (blauer Zettel)
- Studienausweis
- Immatrikulationsbescheinigung (erhältlich über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros)