Erzeugung elektrischer Energie

  • Typ: Mündliche Prüfung
  • Ort: IEH, Geb. 30.36, Raum Nr. 214 im 2. OG.
  • Datum: sehe Beschreibung
  • Prüfende:

    Dr.-Ing. Bernd Hoferer

  • Anmeldung:

    Bitte tragen Sie sich im Sekretariat in die Listen ein. Eine Online-Anmeldung zur Prüfung

    via Studierendenportal ist ebenfalls notwendig.

Termine

Die mündlichen Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:
 
Donnerstag, 15.02.2018
 
Mittwoch, 21.02.2018
 
Montag, 26.02.2018
 
Dienstag, 13.03.2018
 
Donnerstag, 22.03.2018
 
Mittwoch, 28.03.2018
 
Donnerstag, 05.04.2018
 
Dienstag, 17.04.2018.
 
Ort: IEH, Geb. 30.36, Raum Nr. 214 im 2. OG.
 
An-/bzw. Abmeldeschluss ist jeweils 1 Woche vor der jeweiligen Prüfung

Wichtige Hinweise

Während des Ablegens von Prüfungen müssen die Kandidatinnen und Kandidaten als ordentlich Studierende am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) eingeschrieben sein.


Bei allen Prüfungen, außer bei Online-Anmeldungen über die Selbstbedienungsfunktion des Campus Management Portals für die Bachelor- und Masterstudiengänge, müssen deshalb ab sofort bei Anmeldung zur Prüfung oder am Prüfungstag selbst (je nach Vorgaben des Prüfers) folgende Unterlagen vorgezeigt werden:

 

  • Prüfungszulassungsbescheinigung (blauer Zettel)
  • Studienausweis
  • Immatrikulationsbescheinigung (erhältlich über die Selbstbedienungsfunktion des Campus Management Portal).

 

Werden die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht vorgezeigt, ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich, eine Kulanzregelung gibt es nicht.

 

Die Zuordnung einer Prüfung zu einem Semester richtet sich nach dem Zeitpunkt der zugehörigen Lehrveranstaltung. Der Prüfungszeitraum eines Semesters erstreckt sich bis sechs Wochen nach Beginn des Folgesemesters, für das Sommersemester 2022 somit bis einschließlich 11.11.2022.

 

D.h., Studierende, die das KIT verlassen – Exmatrikulation, Urlaubssemester – haben noch bis zum o.g. Datum einen aus dem vorangegangenen Semester resultierenden Prüfungsanspruch.

 

ACHTUNG! Sie müssen bei Anmeldung zu der Prüfung gem. § 15 Abs. 1 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung immatrikuliert sein.