Energieübertragung und Netzregelung (Diplomstudiengang: Elektrische Anlagen- und Systemtechnik II)

  • Typ: schriftlich
  • Ort: Daimler/Benz Hörsälen
  • Datum: 23.09.2015
  • Zeit: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
  • Dauer: 2h
  • Prüfende:

    Prof. Dr.-Ing. Thomas Leibfried

  • Anmeldung:

    Bitte schreiben Sie sich über die Selbstbedienungsfunktion für Studierende ein oder - falls eine Online-Anmeldung nicht möglich ist -in die Teilnehmerliste des Instituts für Elektroenergiesysteme und Hochspannungstechnik (liegt im Sekretariat des IEH aus).

    Anmeldeschluss ist der 16.09.2015
    Abmeldeschluss ist der 16.09.2015

Hinweis

Als Hilfsmittel sind zugelassen: das Skript und ein Taschenrechner. Das Skript darf keine Lösungsansätze zu Übungs- oder Klausuraufgaben enthalten. Eine Formelsammlung wird gestellt.

Nachweis der Prüfungsberechtigung

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Während des Ablegens von Prüfungen muss der Kandidat als ordentlich Studierender am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) eingeschrieben sein. Bei allen Prüfungen, außer bei Online-Anmeldungen über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros für die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge, müssen deshalb ab sofort bei Anmeldung zur Prüfung oder am Prüfungstag selbst (je nach Vorgaben des Prüfers) folgende Unterlagen vorgezeigt werden:

- Zulassungsbescheinigung (blauer Zettel)
- Studienausweis
- Immatrikulationsbescheinigung (erhältlich über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros)

Werden die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht vorgezeigt, ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich, eine Kulanzregelung gibt es nicht. Die Zuordnung einer Prüfung zu einem Semester richtet sich nach dem Zeitpunkt der zugehörigen Lehrveranstaltung. Der Prüfungszeitraum eines Semesters erstreckt sich bis sechs Wochen nach Beginn des Folgesemesters, für das Sommersemester 2015 somit bis einschließlich 11.11.2015. D.h., Studierende, die das KIT verlassen – Exmatrikulation, Urlaubssemester – haben noch bis zum o.g. Datum einen aus dem vorangegangenen Semester resultierenden Prüfungsanspruch