Hochspannungstechnik II

  • Typ: Schriftliche Prüfung
  • Vorlesung: Hochspannungstechnik II
  • Ort: HSI, Geb. 30.35, Raum 040
  • Datum: 25.07.2019
  • Zeit: 8:30 - 10:30 Uhr
  • Dauer: 2 h
  • Prüfende:

    Dr.-Ing. Rainer Badent, M.Sc. Wolf Schulze

  • Anmeldung:

    Bitte melden Sie sich im Sekretariat des IEH an oder über die Selbstbedienungsfunktion für Studierende.

    Anmeldeschluss: 18.07.2019

    Abmeldeschluss: 18.07.2019

Hilfsmittel

Als Hilfsmittel sind zugelassen: ein nicht programmierbarer Taschenrechner, alle schriftlichen Unterlagen in Papierform (z.B. aus Vorlesung und Übung, mathematische Formelsammlung, Bücher als Fachliteratur)

Programmierfähige Taschenrechner, Tablets und PCs sind nicht zugelassen!

Wichtige Hinweise

Während des Ablegens von Prüfungen müssen die Kandidatinnen und Kandidaten als ordentlich Studierende am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) eingeschrieben sein.


Bei allen Prüfungen, außer bei Online-Anmeldungen über die Selbstbedienungsfunktion des Campus Management Portals für die Bachelor- und Masterstudiengänge, müssen deshalb ab sofort bei Anmeldung zur Prüfung oder am Prüfungstag selbst (je nach Vorgaben des Prüfers) folgende Unterlagen vorgezeigt werden:

 

  • Prüfungszulassungsbescheinigung (blauer Zettel)
  • Studienausweis
  • Immatrikulationsbescheinigung (erhältlich über die Selbstbedienungsfunktion des Campus Management Portal).

 

Werden die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht vorgezeigt, ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich, eine Kulanzregelung gibt es nicht.

 

Die Zuordnung einer Prüfung zu einem Semester richtet sich nach dem Zeitpunkt der zugehörigen Lehrveranstaltung. Der Prüfungszeitraum eines Semesters erstreckt sich bis sechs Wochen nach Beginn des Folgesemesters, für das Sommersemester 2022 somit bis einschließlich 11.11.2022.

 

D.h., Studierende, die das KIT verlassen – Exmatrikulation, Urlaubssemester – haben noch bis zum o.g. Datum einen aus dem vorangegangenen Semester resultierenden Prüfungsanspruch.

 

ACHTUNG! Sie müssen bei Anmeldung zu der Prüfung gem. § 15 Abs. 1 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung immatrikuliert sein.