Windkraft

  • Typ: schriftlich
  • Ort: wird ab 28.07.2014 bekannt gegeben.
  • Datum: 30.07.2014
  • Zeit: 08:00 Uhr - 10:00 Uhr
  • Dauer: 2h
  • Prüfende:

  • Anmeldung:

    Bitte melden Sie sich online über die Selbstbedienungsfunktion für Studierende an, oder - falls dies nicht möglich sein sollte - tragen Sie sich in die Teilnehmerliste im Sekretariat des Instituts für Elektroenergiesysteme und Hochspannungstechnik ein.

    Anmeldeschluss: 23.07.2014

Wichtiger Hinweis

Die Vorlesung Windkraft wird ab dem WS2014/15 nicht mehr vom IEH angeboten.

Die letzte Vorlesung fand somit im WS2013/14 statt.

Es werden noch 3 Prüfungen des Faches im IEH angeboten; im SS2014, im WS2014/15 sowie im SS2015. Für die Prüfung im SS2015 sind allerdings nur Wiederholer zugelassen.

Hinweise

Als Hilfsmittel sind zugelassen: Taschenrechner, Stifte, Zeichenstifte sowie Wörterbücher zum Textverständnis.

Nachweis der Prüfungsberechtigung

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Während des Ablegens von Prüfungen muss der Kandidat als ordentlich Studierender am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) eingeschrieben sein. Bei allen Prüfungen, außer bei Online-Anmeldungen über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros für die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge, müssen deshalb ab sofort bei Anmeldung zur Prüfung oder am Prüfungstag selbst (je nach Vorgaben des Prüfers) folgende Unterlagen vorgezeigt werden:

- Zulassungsbescheinigung (blauer Zettel)
- Studienausweis
- Immatrikulationsbescheinigung (erhältlich über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros)

Werden die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht vorgezeigt, ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich, eine Kulanzregelung gibt es nicht. Die Zuordnung einer Prüfung zu einem Semester richtet sich nach dem Zeitpunkt der zugehörigen Lehrveranstaltung. Der Prüfungszeitraum eines Semesters erstreckt sich bis sechs Wochen nach Beginn des Folgesemesters, für das Sommersemester 2015 somit bis einschließlich 11.11.2015. D.h., Studierende, die das KIT verlassen – Exmatrikulation, Urlaubssemester – haben noch bis zum o.g. Datum einen aus dem vorangegangenen Semester resultierenden Prüfungsanspruch