Elektrische Energienetze / Berechnung elektrischer Energienetze / Elektrische Anlagen- und Systemtechnik I

  • Typ: schriftlich
  • Ort: HSI-Hörsaal, Geb. 30.35, Raum 040
  • Datum: 23.07.2015
  • Zeit: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
  • Prüfende:

    Prof. Dr.-Ing. Thomas Leibfried

  • Anmeldung:

    Sondertermin in Absprache mit den Studenten.

    Bitte tragen Sie sich in die Teilnehmerliste des Instituts für Elektroenergiesysteme und Hochspannungstechnik ein oder über die Selbstbedienungsfunktion für Studierende.

    Anmeldeschluss ist der 16.07.2015

    Abmeldeschluss ist der 16.07.2015

Hinweis

Als Hilfsmittel sind zugelassen: Skript, selbstgeschriebene Formelsammlung (darf keine Übungsaufgaben oder Ansätze daraus enthalten), Taschenrechner, Stifte, Zeichenstifte, sowie Wörterbücher zum Textverständnis.

Nachweis der Prüfungsberechtigung

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Während des Ablegens von Prüfungen muss der Kandidat als ordentlich Studierender am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) eingeschrieben sein. Bei allen Prüfungen, außer bei Online-Anmeldungen über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros für die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge, müssen deshalb ab sofort bei Anmeldung zur Prüfung oder am Prüfungstag selbst (je nach Vorgaben des Prüfers) folgende Unterlagen vorgezeigt werden:

- Zulassungsbescheinigung (blauer Zettel)
- Studienausweis
- Immatrikulationsbescheinigung (erhältlich über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros)

Werden die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht vorgezeigt, ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich, eine Kulanzregelung gibt es nicht. Die Zuordnung einer Prüfung zu einem Semester richtet sich nach dem Zeitpunkt der zugehörigen Lehrveranstaltung. Der Prüfungszeitraum eines Semesters erstreckt sich bis sechs Wochen nach Beginn des Folgesemesters, für das Sommersemester 2015 somit bis einschließlich 11.11.2015. D.h., Studierende, die das KIT verlassen – Exmatrikulation, Urlaubssemester – haben noch bis zum o.g. Datum einen aus dem vorangegangenen Semester resultierenden Prüfungsanspruch