Die schriftliche Prüfung zur Vorlesung Elektroenergiesysteme findet für alle Teilnehmer im Hörsaal am Fasanengarten, Gotthard-Franz-Straße 7, Geb. 50.35 statt.
| Typ: | Schriftliche Prüfung | Links: | |
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| Ort: | Hörsaal am Fasanengarten, Gotthard-Franz-Straße 7, Geb. 50.35 | ||
| Datum: | 14.03.2012 | ||
| Zeit: | 08:00 - 10:00 | ||
| Dauer: | 2 h | ||
| Prüfer: | Prof. Dr.-Ing. Thomas Leibfried |
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| Einsicht: | Der Termin wird bei der Bekanntgabe der Ergebnisse veröffentlicht. |
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| Anmeldung: | Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine persönliche Anmeldung im Sekretariat des Instituts für Elektroenergiesysteme und Hochspannungstechnik (Geb. 30.36, Zimmer 212) erforderlich (nur für Studierende im Diplomstudiengang). Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise. Studierende im Bachelor-/Masterstudiengang melden sich über die Selbstbedienungsfunktion für Studierende an. Anmeldeschluss ist der 07.03.2012 Nach diesem Termin ist eine Anmeldung und damit eine Teilnahme an der Prüfung nicht mehr möglich. Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen, vergessen Sie nicht, sich persönlich oder telefonisch abzumelden (Tel. 0721/608-42520) bis spätestens 07.03.2012. |
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Hörsaalverteilung
Hilfsmittel
Zugelassene Hilfsmittel sind das Vorlesungsskript EES, Taschenrechner, Zirkel, Geo-Dreieck, Winkelmesser und Lineal.
Handschriftliche Notizen im Skript sind erlaubt, sofern sie sich auf den entsprechenden Inhalt beziehen. Werden Übungs- oder Klausuraufgaben, die Lösung von Übungs- oder Klausuraufgaben oder eigene Formelsammlungen auf die Seitenränder oder Rückseiten des Vorlesungsskripts geschrieben oder werden zusätzliche Blätter mit voran genanntem Inhalt eingefügt, wird derartiges Vorgehen als Täuschungsversuch gewertet.
Nachweis der Prüfungsberechtigung
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Während des Ablegens von Prüfungen muss der Kandidat als ordentlich Studierender an der Universität Karlsruhe (TH) eingeschrieben sein.
Bei allen Prüfungen, außer bei Online-Anmeldungen über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros für den neuen Bachelorstudiengang, müssen deshalb ab sofort bei Anmeldung zur Prüfung folgende Unterlagen vorgezeigt werden:
- Zulassungsbescheinigung (blauer Zettel)
- Studienausweis
- Immatrikulationsbescheinigung (erhältlich über die Selbstbedienungsfunktion des Studienbüros)
Werden die Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht vorgezeigt, ist die Teilnahme an der Prüfung nicht möglich, eine Kulanzregelung gibt es nicht. Prüfungen zu Vorlesungen, die im abgelaufenen Semester gehalten wurden, können noch bis zu einem Zeitraum von einem Monat nach Vorlesungsbeginn im neuen Semester abgelegt werden, für das Wintersemester 2011/2012 somit bis einschließlich 12.05.2012. D.h., Studierende, die die Universität verlassen – Exmatrikulation, Urlaubssemester – haben noch bis zum o.g. Datum einen aus dem vorangegangenen Semester resultierenden Prüfungsanspruch.


